Welche Feuerschutzqualität müssen Stützen im Keller der Gebäudeklasse 4 haben?

Antwort

Für Stützen im Keller von Gebäuden der Gebäudeklasse 4 (GK 4) in Deutschland gilt nach Musterbauordnung (MBO) und den meisten Landesbauordnungen Folgendes: **Gebäudeklasse 4** umfasst Gebäude mit einer Höhe bis zu 13 Metern und Nutzungseinheiten mit jeweils nicht mehr als 400 m². **Feuerschutzanforderung für tragende Bauteile (wie Stützen) im Keller:** - Tragende und aussteifende Bauteile (dazu zählen Stützen) müssen in Kellergeschossen von Gebäuden der Gebäudeklasse 4 in der Regel die Feuerwiderstandsklasse **F 90** (bzw. „feuerbeständig“) aufweisen. **Rechtsgrundlage:** - Siehe § 26 MBO sowie die jeweiligen Landesbauordnungen. - Die genaue Ausführung kann je nach Bundesland leicht variieren, aber F 90 ist der Standard. **Zusammengefasst:** Stützen im Keller von Gebäuden der Gebäudeklasse 4 müssen in der Regel **feuerbeständig (F 90)** ausgeführt werden. Weitere Informationen findest du z.B. in der [Musterbauordnung](https://www.is-argebau.de/SharedDocs/Downloads/DE/TechnischeRegelungen/02_MBO.pdf?__blob=publicationFile&v=13) (PDF, § 26).

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