Wo müssen Betonbau und Bauträgermaßnahmen einer GmbH angemeldet werden?

Antwort

Betonbau und Bauträgermaßnahmen einer GmbH müssen in der Regel beim zuständigen Bauamt oder der Bauaufsichtsbehörde angemeldet werden. Je nach Art und Umfang des Bauvorhabens können auch weitere Genehmigungen erforderlich sein, wie beispielsweise eine Baugenehmigung. Es ist ratsam, sich direkt bei der zuständigen Behörde zu informieren, um alle notwendigen Schritte und Anforderungen zu klären.

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