Wie ist die aktuelle Aufbewahrungsfrist für Banken für Kontoeröffnungsunterlagen inkl. Unterschriftsblatt und Vollmachten, NB-Sparbriefe und Entnahmepläne?

Antwort

Die Aufbewahrungsfristen für Banken in Deutschland sind durch verschiedene gesetzliche Regelungen festgelegt, insbesondere durch das Handelsgesetzbuch (HGB), die Abgabenordnung (AO) und das Geldwäschegesetz (GwG). Hier sind die relevanten Fristen: 1. **Kontoeröffnungsunterlagen inkl. Unterschriftsblatt und Vollmachten**: Diese Unterlagen müssen in der Regel 10 Jahre aufbewahrt werden. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Geschäftsbeziehung beendet wurde (§ 257 HGB, § 147 AO). 2. **NB-Sparbriefe**: Auch für Sparbriefe gilt in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von 10 Jahren nach Beendigung der Geschäftsbeziehung (§ 257 HGB, § 147 AO). 3. **Entnahmepläne**: Diese fallen ebenfalls unter die allgemeinen Aufbewahrungspflichten und müssen daher ebenfalls 10 Jahre aufbewahrt werden (§ 257 HGB, § 147 AO). Es ist wichtig zu beachten, dass diese Fristen Mindestfristen sind und in bestimmten Fällen, z.B. bei laufenden Rechtsstreitigkeiten oder behördlichen Untersuchungen, längere Aufbewahrungsfristen gelten können.

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