Kann man dafür eine ABE oder ein Teilegutachten anmelden?

Antwort

Deine Frage ist etwas allgemein formuliert. Grundsätzlich gilt: - Eine **ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis)** oder ein **Teilegutachten** kann für Fahrzeugteile oder Fahrzeugumbauten beantragt werden, wenn diese noch keine entsprechende Zulassung für den deutschen Straßenverkehr besitzen. - Die Beantragung erfolgt in der Regel durch den Hersteller oder Importeur des Teils, nicht durch Privatpersonen. In Ausnahmefällen kann auch ein Einzelgutachten (§21 StVZO) durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen erstellt werden. - Ein **Teilegutachten** ist eine technische Prüfung eines bestimmten Teils, das die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften bestätigt, aber noch keine Betriebserlaubnis darstellt. Mit einem Teilegutachten kann das Teil nach Einbau von einer Prüforganisation (z.B. TÜV, DEKRA) abgenommen und in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden. Ob du für dein spezielles Vorhaben eine ABE oder ein Teilegutachten benötigst oder beantragen kannst, hängt vom jeweiligen Teil und dem geplanten Umbau ab. Für weitere Informationen empfiehlt sich die Kontaktaufnahme mit einer Prüforganisation wie dem [TÜV](https://www.tuev-sued.de/) oder [DEKRA](https://www.dekra.de/de/startseite/). Bitte stelle eine präzisere Frage, wenn du ein konkretes Teil oder einen bestimmten Umbau meinst.

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