Welche Prozessmessgrößen sind bei der Wiederholungsprüfung gemäß Betriebsicherheitsverordnung relevant?

Antwort

Bei der Wiederholungsprüfung nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind Prozessmessgrößen die physikalischen oder chemischen Größen, die während des Betriebs einer Arbeitsmittelanlage überwacht und gemessen werden, um die Sicherheit und Funktionsfähigkeit zu gewährleisten. Typische Prozessmessgrößen, die im Rahmen der Wiederholungsprüfung relevant sein können, sind: - **Druck** (z. B. bei Druckbehältern, Rohrleitungen) - **Temperatur** (z. B. bei Wärmeanlagen, Kesselanlagen) - **Füllstand** (z. B. bei Tanks, Silos) - **Durchfluss** (z. B. bei Rohrleitungen, Pumpenanlagen) - **Elektrische Größen** (z. B. Spannung, Strom, Widerstand bei elektrischen Anlagen) - **Drehzahl** (z. B. bei Motoren, Pumpen) - **Konzentration von Gefahrstoffen** (z. B. bei Gaswarnanlagen) - **Leckraten** (z. B. bei Dichtheitsprüfungen) Die Auswahl der zu prüfenden Prozessmessgrößen richtet sich nach der Art des Arbeitsmittels, den Gefährdungen und den Vorgaben der BetrSichV sowie ggf. weiteren technischen Regeln (z. B. TRBS, DGUV Vorschriften). **Ziel der Wiederholungsprüfung:** Es soll sichergestellt werden, dass die Überwachungseinrichtungen für diese Prozessmessgrößen ordnungsgemäß funktionieren und die festgelegten Grenzwerte eingehalten werden. Die Prüfungen müssen von befähigten Personen durchgeführt und dokumentiert werden. **Weitere Informationen:** - [Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)](https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/) - [Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS)](https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBS/TRBS_node.html) Die genaue Festlegung, welche Prozessmessgrößen zu prüfen sind, erfolgt im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung und der jeweiligen Prüfplanung.

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