Welche Gefährdungen, Maßnahmen und rechtlichen Grundlagen gibt es bei der Montage von Stahlteilen und Rohrsammelschienen?

Antwort

Bei der Montage von Stahlteilen und Rohrsammelschienen auf Baustellen bestehen verschiedene Gefährdungen, die durch geeignete Maßnahmen minimiert werden müssen. Die rechtlichen Grundlagen ergeben sich vor allem aus dem Arbeitsschutzrecht. **Gefährdungen:** - Absturzgefahr (z. B. bei Arbeiten in der Höhe) - Quetsch- und Stoßgefahr durch schwere Bauteile - Gefahr durch herabfallende Teile - Verletzungsgefahr beim Heben und Transportieren (z. B. durch Kran) - Gefahr durch unsachgemäße Handhabung von Werkzeugen und Maschinen - Gefahr durch Schweißen, Schleifen (z. B. Brand, Explosion, Rauch, UV-Strahlung) - Stolper-, Rutsch- und Sturzgefahr - Elektrische Gefährdungen (z. B. bei elektrisch betriebenen Werkzeugen) - Lärm- und Vibrationsbelastung **Maßnahmen:** - Gefährdungsbeurteilung vor Beginn der Arbeiten (§ 5 ArbSchG) - Unterweisung der Beschäftigten (§ 12 ArbSchG, § 4 DGUV Vorschrift 1) - Persönliche Schutzausrüstung (PSA) bereitstellen und benutzen (z. B. Helm, Handschuhe, Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Gehörschutz) - Einsatz von geeigneten Hebezeugen und Anschlagmitteln, regelmäßige Prüfung dieser Geräte - Absicherung der Arbeitsbereiche (z. B. Absperrungen, Warnschilder) - Sicherung gegen Absturz (z. B. Gerüste, Auffanggurte, Geländer) - Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle - Brandschutzmaßnahmen (z. B. Feuerlöscher bereitstellen, brennbare Materialien entfernen) - Sicherstellung der elektrischen Sicherheit (z. B. FI-Schutzschalter, regelmäßige Prüfung der Geräte) - Lärmschutzmaßnahmen (z. B. Gehörschutz, Lärmschutzwände) - Notfallmaßnahmen und Erste Hilfe sicherstellen **Rechtliche Grundlagen (Deutschland):** - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): https://www.gesetze-im-internet.de/arbschg/ - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/ - DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“: https://publikationen.dguv.de/regelwerk/vorschriften/386/dguv-vorschrift-1-grundsaetze-der-praevention - DGUV Regel 100-500 „Betreiben von Arbeitsmitteln“: https://publikationen.dguv.de/regelwerk/regel/386/dguv-regel-100-500-betreiben-von-arbeitsmitteln - Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS): https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBS/TRBS.html - Baustellenverordnung (BaustellV): https://www.gesetze-im-internet.de/baustellv/ Diese Vorschriften und Regeln sind verbindlich und müssen bei der Montage von Stahlteilen und Rohrsammelschienen beachtet werden.

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