Beim Testbetrieb von Maschinen sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich, um die Sicherheit von Personen und die Unversehrtheit der Maschine zu gewährleisten. Zu den wichtigsten Schutzma&... [mehr]
In der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) wird der Testbetrieb von Maschinen nicht explizit als eigener Abschnitt behandelt, aber relevante Regelungen finden sich insbesondere in § 15 „Prüfungen“ und § 3 „Gefährdungsbeurteilung“. **Wichtige Stellen:** - **§ 3 Gefährdungsbeurteilung** Hier wird festgelegt, dass der Arbeitgeber vor der Verwendung von Arbeitsmitteln (dazu zählen Maschinen) eine Gefährdungsbeurteilung durchführen muss. Das gilt auch für den Testbetrieb, da hierbei besondere Gefährdungen auftreten können. - **§ 15 Prüfungen** Dieser Paragraph regelt die Prüfungen von Arbeitsmitteln vor der erstmaligen Inbetriebnahme, nach Änderungen oder Instandsetzungen und in bestimmten Abständen. Ein Testbetrieb kann als Teil der Prüfung vor der Inbetriebnahme oder nach wesentlichen Änderungen verstanden werden. - **Anhang 1, Abschnitt 2.1.2** Im Anhang 1 der BetrSichV, der sich mit der Verwendung von Arbeitsmitteln befasst, wird unter Punkt 2.1.2 auf besondere Betriebszustände wie das Einrichten, Warten, Instandsetzen und Prüfen eingegangen. Hier wird gefordert, dass bei solchen Tätigkeiten besondere Schutzmaßnahmen zu treffen sind. **Fazit:** Die BetrSichV nennt den Begriff „Testbetrieb“ nicht ausdrücklich, aber die Anforderungen an Prüfungen, Gefährdungsbeurteilungen und besondere Betriebszustände gelten auch für Testläufe von Maschinen. Die relevanten Regelungen findest du in den oben genannten Paragraphen. **Weiterführende Informationen:** - [Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) – aktuelle Fassung](https://www.gesetze-im-internet.de/betrsichv_2015/) Bei speziellen Fragen zum Testbetrieb empfiehlt sich zudem ein Blick in die einschlägigen Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS), z.B. [TRBS 1201](https://www.baua.de/DE/Angebote/Rechtstexte-und-Technische-Regeln/Regelwerk/TRBS/TRBS-1201.html).
Beim Testbetrieb von Maschinen sind besondere Schutzmaßnahmen erforderlich, um die Sicherheit von Personen und die Unversehrtheit der Maschine zu gewährleisten. Zu den wichtigsten Schutzma&... [mehr]
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) selbst enthält keine spezifischen Vorgaben für einzelne Maschinenarten wie Kanalballenpressen, sondern stellt allgemeine Anforderungen an die Si... [mehr]