In welcher Stufe der Maßnahmenhierarchie steht die ausreichende Beleuchtung zum Gefahrstoffcontainer?

Antwort

Die ausreichende Beleuchtung auf dem Betriebsgelände und im Treppenhaus zum Gefahrstoffcontainer zählt zur **organisatorischen Maßnahme** innerhalb der Maßnahmenhierarchie des Arbeitsschutzes. Die Maßnahmenhierarchie (auch als STOP-Prinzip bekannt) gliedert sich wie folgt: 1. **Substitution** (Gefahrstoffe ersetzen) 2. **Technische Maßnahmen** (z. B. Absaugungen, geschlossene Systeme) 3. **Organisatorische Maßnahmen** (z. B. Zugangsregelungen, Beleuchtung, Arbeitszeitbegrenzungen) 4. **Persönliche Schutzmaßnahmen** (z. B. Schutzausrüstung) Die Beleuchtung dient dazu, Unfälle und Fehlbedienungen zu vermeiden, indem sie sichere Arbeitsbedingungen schafft. Sie ist keine technische Maßnahme im engeren Sinne (wie z. B. eine Absaugvorrichtung), sondern eine organisatorische Maßnahme, da sie den Arbeitsablauf und die Sicherheit durch organisatorische Vorkehrungen verbessert. Weitere Informationen zur Maßnahmenhierarchie findest du beispielsweise bei der [DGUV](https://www.dguv.de/de/Prävention/Themen-A-Z/Gefahrstoffe/Maßnahmenhierarchie/index.jsp).

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