Zu welcher Stufe der Maßnahmenhierarchie zählen rutschfeste Böden?

Antwort

Rutschfeste Böden gehören zur Stufe der technischen Maßnahmen in der Maßnahmenhierarchie des Arbeitsschutzes. Die Maßnahmenhierarchie (auch STOP-Prinzip genannt) gliedert sich in: 1. **Substitution** (Gefahr durch weniger gefährliche Stoffe/Verfahren ersetzen) 2. **Technische Maßnahmen** (z. B. Einbau rutschfester Böden, Absaugungen, Schutzvorrichtungen) 3. **Organisatorische Maßnahmen** (z. B. Arbeitsabläufe anpassen, Zugangsregelungen) 4. **Persönliche Schutzmaßnahmen** (z. B. Schutzausrüstung wie rutschfeste Schuhe) Das Anbringen oder Installieren von rutschfesten Böden ist eine technische Maßnahme, da hier durch bauliche oder technische Veränderungen die Gefährdung direkt an der Quelle minimiert wird.

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