Ja, nach der Altersteilzeit ist es grundsätzlich möglich, sich arbeitslos zu melden. Wenn das Arbeitsverhältnis nach der Altersteilzeit endet und du noch nicht direkt in Rente gehst, ka... [mehr]
Ja, ein Vertrag über Altersteilzeit kann grundsätzlich aufgelöst werden, jedoch hängt dies von den spezifischen Bedingungen des Vertrags und den gesetzlichen Regelungen ab. Es gibt mehrere Möglichkeiten, wie dies geschehen kann: 1. **Einvernehmliche Auflösung**: Beide Parteien, also der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer, einigen sich darauf, den Vertrag aufzulösen. Dies sollte schriftlich festgehalten werden. 2. **Kündigung**: Je nach Vertragsbedingungen und gesetzlichen Regelungen kann der Vertrag gekündigt werden. Hierbei sind die Kündigungsfristen und -gründe zu beachten. 3. **Außerordentliche Kündigung**: In besonderen Fällen, wie z.B. bei schwerwiegenden Vertragsverletzungen, kann eine außerordentliche Kündigung in Betracht gezogen werden. Es ist ratsam, sich rechtlich beraten zu lassen, um die genauen Möglichkeiten und Konsequenzen zu verstehen. Ein Anwalt für Arbeitsrecht oder die zuständige Gewerkschaft kann hierbei Unterstützung bieten.
Ja, nach der Altersteilzeit ist es grundsätzlich möglich, sich arbeitslos zu melden. Wenn das Arbeitsverhältnis nach der Altersteilzeit endet und du noch nicht direkt in Rente gehst, ka... [mehr]
Um die Anzahl der Sonderurlaubstage für einen 4-monatigen Vertrag zu berechnen, wenn bei einem 12-monatigen Vertrag 5 Sonderurlaubstage gewährt werden, gehst du wie folgt vor: 1. **Berechne... [mehr]
In vielen Fällen läuft es tatsächlich so ab, dass der Vertrag direkt zwischen dem Unternehmen und der Personalvermittlungsagentur geschlossen wird. Die Personalvermittlungsagentur wiede... [mehr]