Schließt der Freelancer keinen Vertrag mit dem Unternehmen, sondern besteht der Auftrag nur zwischen Personalvermittlungsagentur und Unternehmen?

Antwort

In vielen Fällen läuft es tatsächlich so ab, dass der Vertrag direkt zwischen dem Unternehmen und der Personalvermittlungsagentur geschlossen wird. Die Personalvermittlungsagentur wiederum schließt einen separaten Vertrag mit dem Freelancer. Das bedeutet: - **Unternehmen ↔ Personalmittlungsagentur Das Unternehmen beauftragt die Agentur, einen passenden Freelancer zu finden und schließt mit der Agentur einen Dienstleistungs- oder Werkvertrag ab. - **Personalvermittlungsagentur ↔ Freelancer:** Die Agentur schließt mit dem Freelancer einen Vertrag über die Erbringung der vereinbarten Leistungen. Der Freelancer steht also in keinem direkten Vertragsverhältnis zum Unternehmen, sondern arbeitet formal für die Agentur, die wiederum die Leistung an das Unternehmen weitervermittelt. **Wichtig:** In der Praxis gibt es auch andere Modelle, z.B. direkte Verträge zwischen Unternehmen und Freelancer, oder Dreiecksverhältnisse mit Rahmenverträgen. Die genaue Vertragsgestaltung hängt vom Einzelfall und den rechtlichen Rahmenbedingungen ab (z.B. Thema Scheinselbstständigkeit). Weitere Informationen findest du z.B. bei [Haufe](https://www.haufe.de/personal/hr-management/freelancer-einstellen-das-muessen-sie-beachten_80_486186.html) oder [Personio](https://www.personio.de/hr-lexikon/freelancer/).

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