In welchem Paragraph im Arbeiter-Kollektivvertrag Österreich finde ich die Bestimmung für zusätzliche Urlaubstage für die Lehrabschlussprüfung?

Antwort

Im Arbeiter-Kollektivvertrag Österreich ist die Bestimmung für zusätzliche Urlaubstage für die Lehrabschlussprüfung in § 13 Abs. 2 zu finden. Dieser Paragraph regelt die Freistellung für die Teilnahme an der Lehrabschlussprüfung. Es ist jedoch ratsam, den spezifischen Kollektivvertrag des jeweiligen Wirtschaftszweigs zu konsultieren, da es branchenspezifische Unterschiede geben kann.

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