Wo ist die Mitbestimmung in Angelegenheiten der Arbeitsbedingungen im Öffentlichen Dienst Berlin geregelt?

Antwort

Die Mitbestimmung in Angelegenheiten, die die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst im Berlin betreffen, ist im Berliner Personalvertretungsgesetz (PersVG) geregelt. Dieses Gesetz legt die Rechte und Pflichten der Personalvertretungen fest und beschreibt, in welchen Bereichen die Mitbestimmung und Mitwirkung der Beschäftigten erfolgt. Dazu gehören unter anderem Regelungen zu Arbeitszeiten, Urlaubsansprüchen und anderen wichtigen Arbeitsbedingungen.

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Über welche Themen können Mitarbeiter mitbestimmen?

Mitarbeiter können in verschiedenen Bereichen mitbestimmen, abhängig von den gesetzlichen Regelungen und der Unternehmenskultur. Zu den häufigsten Themen gehören: 1. **Betriebsver... [mehr]

Betriebsräte in der deutschen Arbeitswelt

Betriebsräte spielen eine wichtige Rolle in der deutschen Arbeitswelt, da sie die Interessen der Arbeitnehmer in einem Unternehmen vertreten. Sie sind in vielen Unternehmen gesetzlich vorgeschrie... [mehr]

Muss der Betriebsrat bei der Einführung einer Handkasse mitbestimmen?

Ja, der Betriebsrat hat bei der Einführung einer Handkasse Mitbestimmungsrechte. Gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 1 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) hat der Betriebsrat ein Mitbestim... [mehr]

Was muss bei Arbeitsverträgen für Piwas im öffentlichen Dienst der Kommunalebene beachtet werden?

Bei Arbeitsverträgen für Personen im öffentlichen Dienst auf kommunaler Ebene, insbesondere für Tarifbeschäftigte (PiWAs), sind mehrere Aspekte zu beachten: 1. **Tarifvertr&a... [mehr]