Kurzarbeitergeld (KUG) an Feiertagen wird grundsätzlich wie folgt berechnet: **1. Anspruch auf Feiertagsvergütung:** Wenn ein gesetzlicher Feiertag auf einen Tag fällt, an dem der Ar... [mehr]
Ein Antrag auf Kurzarbeitergeld (KUG) beim Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) muss bestimmte formale und inhaltliche Anforderungen erfüllen. Die Antragstellung erfolgt in zwei Schritten: Zunächst wird die Anzeige über den Arbeitsausfall eingereicht, danach der eigentliche Antrag auf Kurzarbeitergeld. Die Formulare stellt die Bundesagentur für Arbeit bereit. **Wichtige Hinweise:** - Die Anzeige über Arbeitsausfall muss spätestens am letzten Tag des Monats, in dem die Kurzarbeit beginnt, bei der Agentur für Arbeit eingehen. - Die Formulare und Ausfüllhilfen findest du auf der offiziellen Seite der Bundesagentur für Arbeit: [Kurzarbeitergeld – Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-arbeitgeber-unternehmen) **Formulierungshilfe für das Anschreiben zur Anzeige des Arbeitsausfalls:** > **Betreff:** Anzeige über Arbeitsausfall gemäß § 99 SGB III – Antrag auf Kurzarbeitergeld > > Sehr geehrte Damen und Herren, > > hiermit zeigen wir für unser Unternehmen, [Firmenname, Adresse, Betriebsnummer], einen erheblichen Arbeitsausfall mit Entgeltausfall an und beantragen die Gewährung von Kurzarbeitergeld ab dem [Datum]. > > Aufgrund [z.B. Auftragsrückgang, Lieferengpässen, behördlicher Anordnungen etc.] ist es uns derzeit nicht möglich, unsere Mitarbeiter im vollen Umfang zu beschäftigen. Die Voraussetzungen für Kurzarbeit gemäß § 95 ff. SGB III liegen vor. Die betroffenen Mitarbeiter wurden ordnungsgemäß informiert und der Betriebsrat wurde beteiligt. > > Die erforderlichen Unterlagen (Anzeige über Arbeitsausfall, betriebliche Vereinbarung, ggf. Stellungnahme des Betriebsrats) sind beigefügt. > > Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. > > Mit freundlichen Grüßen > [Name, Position, Unterschrift] **Wichtige Unterlagen:** - Formular „Anzeige über Arbeitsausfall“ (BA-Formular) - ggf. Vereinbarung mit dem Betriebsrat oder Einzelvereinbarungen mit den Beschäftigten - ggf. weitere Nachweise (z.B. Auftragsrückgänge, Stornierungen) **Tipp:** Die eigentliche Beantragung des Kurzarbeitergeldes erfolgt monatlich nachträglich mit dem Formular „Antrag auf Kurzarbeitergeld“ und der „Abrechnungsliste“. **Weitere Informationen und Formulare:** [https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-formulare](https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-formulare) Eine individuelle Beratung durch die Agentur für Arbeit oder einen Steuerberater ist empfehlenswert, um Fehler zu vermeiden.
Kurzarbeitergeld (KUG) an Feiertagen wird grundsätzlich wie folgt berechnet: **1. Anspruch auf Feiertagsvergütung:** Wenn ein gesetzlicher Feiertag auf einen Tag fällt, an dem der Ar... [mehr]