Warum werde ich nach einer Kündigungsschutzklage mit Anwalt vom Gericht vorgeladen?

Antwort

Wenn du eine Kündigungsschutzklage eingereicht hast und nun eine gerichtliche Vorladung erhalten hast, ist das ein normaler Schritt im arbeitsgerichtlichen Verfahren. Das Arbeitsgericht lädt dich (und in der Regel auch deinen Arbeitgeber) zu einem sogenannten Gütetermin oder Kammertermin vor. In diesem Termin soll versucht, eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen oder – falls das nicht gelingt – das Verfahren weiterzuführen. Die Vorladung bedeutet also nicht, dass du etwas falsch gemacht hast, sondern ist Teil des üblichen Ablaufs nach Einreichung einer Kündigungsschutzklage. Dein Anwalt wird dich zu diesem Termin begleiten und vertreten. Es ist wichtig, zu diesem Termin zu erscheinen, da das Gericht sonst möglicherweise zu deinem Nachteil entscheiden könnte. Weitere Informationen zum Ablauf findest du zum Beispiel auf den Seiten des [Deutschen Anwaltvereins](https://www.anwaltverein.de/de/newsroom/faq/kuendigungsschutzklage) oder beim [Bundesarbeitsgericht](https://www.bundesarbeitsgericht.de/). Zusammengefasst: Die gerichtliche Vorladung ist der nächste Schritt im Verfahren deiner Kündigungsschutzklage und dient dazu, den Fall vor Gericht zu verhandeln.

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