Bis wann darf der Jahresurlaub im Landesdienst Tirol verbraucht werden?

Antwort

Nach dem Landesbedienstetengesetz des Landes Tirol muss der Jahresurlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr verbraucht werden. Eine Übertragung in das nächste Jahr ist nur in Ausnahmefällen möglich, etwa wenn dienstliche oder persönliche Gründe dies rechtfertigen. In solchen Fällen muss der Urlaub bis spätestens 31. März des Folgejahres konsumiert werden. Für detaillierte Informationen und spezifische Regelungen empfiehlt es sich, das Landesbedienstetengesetz des Landes Tirol direkt zu konsultieren oder sich an die zuständige Personalabteilung zu wenden. Hier ist der Link zur offiziellen Seite: [Land Tirol - Landesbedienstetengesetz](https://www.tirol.gv.at/).

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