Nach dem Landesbedienstetengesetz des Landes Tirol muss der Jahresurlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr verbraucht werden. Eine Übertragung in das nächste Jahr ist nur in Ausna... [mehr]
Nach dem Landesbedienstetengesetz des Landes Tirol muss der Jahresurlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr verbraucht werden. Eine Übertragung in das nächste Jahr ist nur in Ausna... [mehr]