Ja, im Landesbedienstetengesetz des Landes Tirol (L-BG) gibt es die rechtliche Möglichkeit der Pflegekarenz. Gemäß § 60a L-BG („Pflegekarenz und Pflegeteilzeit“) k&ou... [mehr]
Ja, im Landesbedienstetengesetz des Landes Tirol (L-BG) gibt es die rechtliche Möglichkeit der Pflegekarenz. Gemäß § 60a L-BG („Pflegekarenz und Pflegeteilzeit“) k&ou... [mehr]
Nach dem Landesbedienstetengesetz des Landes Tirol muss der Jahresurlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr verbraucht werden. Eine Übertragung in das nächste Jahr ist nur in Ausna... [mehr]