Ja, im Landesbedienstetengesetz des Landes Tirol (L-BG) gibt es die rechtliche Möglichkeit der Pflegekarenz. Gemäß § 60a L-BG („Pflegekarenz und Pflegeteilzeit“) k&ou...
Fragen zu Landesbedienstetengesetz
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Bis wann darf der Jahresurlaub im Landesdienst Tirol verbraucht werden?
Nach dem Landesbedienstetengesetz des Landes Tirol muss der Jahresurlaub grundsätzlich im laufenden Kalenderjahr verbraucht werden. Eine Übertragung in das nächste Jahr ist nur in Ausna...