Haben Tiroler Vertragsbedienstete einen rechtlichen Anspruch auf Pflegekarenz?

Antwort

Ja, für Tiroler Vertragsbedienstete besteht die rechtliche Möglichkeit einer Pflegekarenz. Die rechtliche Grundlage dafür findet sich im **Tiroler Vertragsbedienstetengesetz 2012 (TVBG 2012)**. Gemäß § 56 TVBG 2012 haben Vertragsbedienstete des Landes Tirol Anspruch auf Pflegekarenz oder Pflegeteilzeit, wenn sie nahe Angehörige pflegen. Die Regelungen orientieren sich dabei an den bundesrechtlichen Vorgaben, insbesondere am **Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG)**, das auch für Landesbedienstete sinngemäß zur Anwendung kommt. **Wichtige Punkte:** - Die Pflegekarenz kann für die Pflege naher Angehöriger (z.B. Eltern, Ehepartner, Kinder) in Anspruch genommen werden. - Die Dauer beträgt in der Regel bis zu drei Monate, kann aber unter bestimmten Voraussetzungen verlängert werden. - Während der Pflegekarenz besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz. Weitere Informationen findest du direkt beim Land Tirol: [Land Tirol – Pflegekarenz und Pflegeteilzeit für Landesbedienstete](https://www.tirol.gv.at/arbeit-wirtschaft/arbeitsrecht/pflegekarenz-und-pflegeteilzeit/) Zusammengefasst: Tiroler Vertragsbedienstete haben die Möglichkeit, eine Pflegekarenz zu beantragen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

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