Ja, bei einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung wegen der Pflege von Eltern besteht grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), sofern dieser... [mehr]
Im Jahr 1970 hatten Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von 100 % ihres regelmäßigen Arbeitsentgelts. Diese Regelung wurde durch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) festgelegt, das am 1. Januar 1970 in Kraft trat. Das Gesetz sah vor, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen lang ihr volles Gehalt weiterbezahlt bekommen.
Ja, bei einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung wegen der Pflege von Eltern besteht grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), sofern dieser... [mehr]