In welcher Höhe hatten Personen 1970 Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Antwort

Im Jahr 1970 hatten Arbeitnehmer in Deutschland Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall in Höhe von 100 % ihres regelmäßigen Arbeitsentgelts. Diese Regelung wurde durch das Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG) festgelegt, das am 1. Januar 1970 in Kraft trat. Das Gesetz sah vor, dass Arbeitnehmer im Krankheitsfall bis zu sechs Wochen lang ihr volles Gehalt weiterbezahlt bekommen.

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