Um ausstehende Zahlungen und ein fehlendes Arbeitszeugnis bei einem ehemaligen Arbeitgeber anzumahnen, empfiehlt sich ein schriftliches, sachliches und höfliches Vorgehen. Hier sind die wichtigst... [mehr]
Ja, als Reinigungskraft darfst du regelmäßig Handgeld erhalten, solange dies im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen und den Vereinbarungen deines Arbeitsvertrags steht. Handgeld kann als zusätzliches Einkommen betrachtet werden, sollte jedoch transparent und fair gehandhabt werden. Es ist ratsam, solche Zahlungen schriftlich festzuhalten, um Missverständnisse zu vermeiden.
Um ausstehende Zahlungen und ein fehlendes Arbeitszeugnis bei einem ehemaligen Arbeitgeber anzumahnen, empfiehlt sich ein schriftliches, sachliches und höfliches Vorgehen. Hier sind die wichtigst... [mehr]