Kann eine GmbH einem Vertriebsmitarbeiter Kurzarbeit verordnen?

Antwort

Ja, eine GmbH kann einem Mitarbeiter im Vertrieb Kurzarbeit verordnen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Kurzarbeit kann in der Regel eingeführt werden, wenn es zu einem vorübergehenden Arbeitsausfall kommt, der nicht durch den Mitarbeiter selbst verursacht wurde. Die GmbH muss dafür einen Antrag auf Kurzarbeitergeld bei der Agentur für Arbeit stellen und die betroffenen Mitarbeiter informieren und zustimmen. Es ist wichtig, die Regelungen im Arbeitsvertrag und gegebenenfalls im Tarifvertrag zu beachten.

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