Ja, eine GmbH kann einem Mitarbeiter im Vertrieb Kurzarbeit verordnen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Kurzarbeit kann in der Regel eingeführt werden, wenn e... [mehr]
Das **IST-Entgelt** und das **SOLL-Entgelt** sind Begriffe aus dem deutschen Sozialversicherungs- und Arbeitsrecht, die insbesondere im Zusammenhang mit Kurzarbeit und der Berechnung des Kurzarbeitergeldes verwendet werden. **IST-Entgelt:** Das IST-Entgelt ist das tatsächlich im Abrechnungszeitraum (z. B. im Monat) erzielte Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer während der Kurzarbeit für die tatsächlich geleistete Arbeit erhält. Es handelt sich also um das Entgelt, das der Arbeitnehmer trotz Kurzarbeit tatsächlich verdient hat. **SOLL-Entgelt:** Das SOLL-Entgelt ist das Bruttoarbeitsentgelt, das der Arbeitnehmer im Abrechnungszeitraum ohne Kurzarbeit (also bei regulärer Arbeitszeit) verdient hätte. Es entspricht dem normalen, vertraglich vereinbarten Arbeitsentgelt. **Beispiel:** - Ein Arbeitnehmer hätte ohne Kurzarbeit im Monat 3.000 € brutto verdient (SOLL-Entgelt). - Durch Kurzarbeit arbeitet er nur noch 50 % und verdient tatsächlich 1.500 € brutto (IST-Entgelt). **Kurzarbeitergeld** wird auf Basis der Differenz zwischen SOLL- und IST-Entgelt berechnet. **Weitere Informationen:** - [Bundesagentur für Arbeit: Kurzarbeitergeld – Informationen für Arbeitnehmer](https://www.arbeitsagentur.de/arbeitslos-arbeit-finden/kurzarbeit) - [Bundesministerium für Arbeit und Soziales: Kurzarbeitergeld](https://www.bmas.de/DE/Arbeit/Arbeitsrecht/Arbeitsfoerderung/kurzarbeitergeld.html) Diese Begriffe sind wichtig, um die Höhe des Kurzarbeitergeldes korrekt zu berechnen.
Ja, eine GmbH kann einem Mitarbeiter im Vertrieb Kurzarbeit verordnen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind. Kurzarbeit kann in der Regel eingeführt werden, wenn e... [mehr]