Ja, Mitarbeiter können für die Arbeit im Personalrat freigestellt werden. Nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) sowie den entsprechenden Landesgesetzen haben Mitglieder des Pers... [mehr]
Der Geltungsbereich und der Ausschluss abweichender Regelungen des Personalrats sind in der Regel durch das Personalvertretungsgesetz (PersVG) des jeweiligen Bundeslandes oder des Bundes geregelt. Diese Gesetze definieren die Rechte und Pflichten des Personalrats sowie die Bereiche, in denen er tätig werden darf. 1. **Geltungsbereich**: Der Geltungsbereich des Personalrats umfasst in der Regel alle Beschäftigten einer Dienststelle, also sowohl Beamte als auch Angestellte und Arbeiter. Der Personalrat vertritt die Interessen dieser Beschäftigten gegenüber der Dienststellenleitung. 2. **Ausschluss abweichender Regelungen**: Das Personalvertretungsgesetz legt fest, dass bestimmte Regelungen und Vereinbarungen, die zwischen der Dienststellenleitung und dem Personalrat getroffen werden, nicht von den gesetzlichen Bestimmungen abweichen dürfen. Das bedeutet, dass Vereinbarungen, die gegen das PersVG verstoßen, unwirksam sind. Dies dient dem Schutz der Beschäftigten und der Sicherstellung einheitlicher Standards. Für detaillierte Informationen und spezifische Regelungen solltest du das jeweilige Personalvertretungsgesetz deines Bundeslandes oder des Bundes konsultieren. Ein Beispiel für das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) findest du hier: [BPersVG](https://www.gesetze-im-internet.de/bpersvg/).
Ja, Mitarbeiter können für die Arbeit im Personalrat freigestellt werden. Nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) sowie den entsprechenden Landesgesetzen haben Mitglieder des Pers... [mehr]
**Textaufgabe 1: Wahl des Personalrats** In einer mittleren Stadtverwaltung mit 250 Beschäftigten steht die Wahl des Personalrats an. Ein Beschäftigter fragt, wer wahlberechtigt ist und wie... [mehr]
Die Arbeitszeit bei Volkswagen (VW) kann je nach Standort, Tarifvertrag und spezifischer Position variieren. In der Regel beträgt die wöchentliche Arbeitszeit für Vollzeitbeschäfti... [mehr]