Darf Freizeitausgleich bei Schichtarbeit durch Verrechnung mit Minusstunden erfolgen?

Antwort

Bei Schichtarbeit kann Freizeitausgleich grundsätzlich auf verschiedene Arten gewährt werden. Wenn du Überstunden angesammelt hast, wird dir in der Regel Freizeitausgleich gewährt, indem du diese Überstunden „abbummelst“. Das bedeutet, du bekommst für die geleistete Mehrarbeit bezahlte Freizeit. **Verrechnung mit Minusstunden:** Wenn du Minusstunden hast (also weniger gearbeitet hast, als laut Arbeitszeitkonto vorgesehen), ist ein Freizeitausgleich im eigentlichen Sinne nicht möglich, da du ja bereits weniger gearbeitet hast. In diesem Fall würdest du durch weitere Freizeit deine Minusstunden weiter erhöhen. Arbeitgeber können daher verlangen, dass Minusstunden durch zusätzliche Arbeit ausgeglichen werden. **Wichtige Punkte:** - **Freizeitausgleich** ist der Ausgleich von Überstunden durch Freizeit. - **Minusstunden** entstehen, wenn du weniger arbeitest als vereinbart. - **Freizeitausgleich durch Verrechnung mit Minusstunden** ist nicht üblich und rechtlich problematisch, da du dann für nicht geleistete Arbeit Freizeit bekommst. **Fazit:** Freizeitausgleich bei Schichtarbeit ist dazu da, Überstunden auszugleichen. Wenn du Minusstunden hast, wird normalerweise kein zusätzlicher Freizeitausgleich gewährt, sondern du musst die Minusstunden nacharbeiten. Eine Verrechnung von Freizeitausgleich mit Minusstunden ist in der Regel nicht zulässig. **Tipp:** Schau in deinen Arbeitsvertrag oder in den geltenden Tarifvertrag. Dort können abweichende Regelungen stehen. Bei Unsicherheiten hilft auch die Beratung durch den Betriebsrat oder eine Gewerkschaft. Weitere Infos findest du z.B. bei der [DGB Rechtsschutz GmbH](https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/arbeitsrecht/arbeitszeit/themen/beitrag/ansicht/arbeitszeitkonto-was-ist-das-und-was-muss-ich-beachten/details/anzeige/).

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