Wie lange hatten Personen im Jahr 1997 Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall?

Antwort

Im Jahr 1997 hatten Arbeitnehmer in Deutschland gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) Anspruch auf eine Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall für die Dauer von bis zu sechs Wochen (42 Tage).

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