Ja, bei einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung wegen der Pflege von Eltern besteht grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), sofern dieser... [mehr]
Im Jahr 1995 hatten Arbeitnehmer in Deutschland gemäß dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) Anspruch auf eine Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall für die Dauer von bis zu sechs Wochen.
Ja, bei einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung wegen der Pflege von Eltern besteht grundsätzlich Anspruch auf Entgeltfortzahlung nach § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), sofern dieser... [mehr]