Darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu Hause besuchen und ständig anrufen, wenn dieser krank ist?

Antwort

Nein, der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nicht ohne Weiteres zu Hause besuchen oder ständig anrufen, wenn dieser krank ist. Das Recht auf Privatsphäre der Schutz der persönlichen Daten des Arbeitnehmers sind gesetzlich geregelt. Ein Arbeitgeber darf zwar in bestimmten Fällen überprüfen, ob eine Krankmeldung gerechtfertigt ist, dies sollte jedoch in einer respektvollen und angemessenen Weise geschehen, beispielsweise durch die Einschaltung eines medizinischen Dienstes oder durch eine schriftliche Anfrage. Ständige Anrufe oder unangemeldete Besuche könnten als Belästigung angesehen werden und sind in der Regel nicht zulässig.

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