Du darfst jederzeit selbst kündigen, auch während einer Krankheit. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, deinem Arbeitgeber den Grund für deine Kündigung oder die genaue Krankhe... [mehr]
Nein, der Arbeitgeber darf den Arbeitnehmer nicht ohne Weiteres zu Hause besuchen oder ständig anrufen, wenn dieser krank ist. Das Recht auf Privatsphäre der Schutz der persönlichen Daten des Arbeitnehmers sind gesetzlich geregelt. Ein Arbeitgeber darf zwar in bestimmten Fällen überprüfen, ob eine Krankmeldung gerechtfertigt ist, dies sollte jedoch in einer respektvollen und angemessenen Weise geschehen, beispielsweise durch die Einschaltung eines medizinischen Dienstes oder durch eine schriftliche Anfrage. Ständige Anrufe oder unangemeldete Besuche könnten als Belästigung angesehen werden und sind in der Regel nicht zulässig.
Du darfst jederzeit selbst kündigen, auch während einer Krankheit. Es gibt keine gesetzliche Verpflichtung, deinem Arbeitgeber den Grund für deine Kündigung oder die genaue Krankhe... [mehr]
In dem von dir beschriebenen Fall liegt in der Regel durchaus ein vorsätzliches Verhalten des Arbeitgebers vor. Wenn ein Arbeitgeber einen Teil des Lohns einbehält, dem Arbeitnehmer erkl&aum... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber vom Lohn des Arbeitnehmers einen bestimmten Betrag (Summe X) einbehält und dem Arbeitnehmer mitteilt, dass dies für Sozialabgaben sei, den Betrag aber tatsächlich n... [mehr]
Vorsatz liegt vor, wenn der Arbeitgeber bewusst und gewollt handelt, also weiß, dass er die Sozialabgaben einbehält, diese aber nicht an die Sozialversicherungsträger abführt. Es... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber den Arbeitnehmern mitteilt, dass er 24.000 € an Sozialabgaben einbehält, diese Beträge aber tatsächlich nicht an die Sozialversicherungsträger abführ... [mehr]
Wenn ein Arbeitgeber in der Lohnabrechnung Sozialabgaben (wie Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung) ausweist, diese aber nicht an die zuständigen Sozialversicherungsträger... [mehr]
Deine Chefin darf dir grundsätzlich keine Termine für eine Weiterbildung in deinen bereits genehmigten Urlaub legen. Der Urlaub dient der Erholung und ist gesetzlich geschützt (§ 1... [mehr]
Um ausstehende Zahlungen und ein fehlendes Arbeitszeugnis bei einem ehemaligen Arbeitgeber anzumahnen, empfiehlt sich ein schriftliches, sachliches und höfliches Vorgehen. Hier sind die wichtigst... [mehr]
Ja, in Deutschland darf der Arbeitgeber grundsätzlich ein einfaches Führungszeugnis verlangen, allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Das Verlangen eines Führungszeugnisses mu... [mehr]
Die Lohnfortzahlung wegen Krankheit wird auf der Lohnabrechnung extra ausgewiesen, weil sie rechtlich und steuerlich eine besondere Bedeutung hat. Hier sind die wichtigsten Gründe: 1. **Transpar... [mehr]