Was sind die neuesten Urteile des BAG zu den Anforderungen an eine Verdachtskündigung?

Antwort

Die neuesten Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu den Anforderungen an eine Verdachtskündigung betreffen insbesondere die Anforderungen an die Anhörung des Arbeitnehmers, die Darlegungslast des Arbeitgebers und die Abwägung der Interessen. Hier sind die wichtigsten aktuellen Entscheidungen und Grundsätze: **1. Anhörung des Arbeitnehmers** Das BAG betont weiterhin, dass eine Verdachtskündigung grundsätzlich nur wirksam ist, wenn der Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung zu den Verdachtsmomenten angehört wurde. Die Anhörung muss so konkret sein, dass der Arbeitnehmer die Möglichkeit hat, sich zu den Vorwürfen substantiiert zu äußern (BAG, Urteil vom 31.03.2022 – 2 AZR 483/21). **2. Anforderungen an den Verdacht** Der Verdacht muss dringend sein, das heißt, es müssen objektive Tatsachen vorliegen, die den Verdacht einer schwerwiegenden Pflichtverletzung rechtfertigen. Bloße Vermutungen reichen nicht aus (BAG, Urteil vom 25.06.2020 – 2 AZR 442/19). **3. Interessenabwägung** Auch bei einer Verdachtskündigung ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen. Dabei sind insbesondere die Dauer der Betriebszugehörigkeit, das bisherige Verhalten des Arbeitnehmers und die Schwere des Verdachts zu berücksichtigen (BAG, Urteil vom 29.04.2021 – 2 AZR 276/20). **4. Keine Pflicht zur Selbstbelastung** Der Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten. Die Weigerung, sich zu äußern, darf nicht zu seinen Lasten ausgelegt werden (BAG, Urteil vom 25.06.2020 – 2 AZR 442/19). **5. Dokumentationspflichten** Der Arbeitgeber muss die durchgeführte Anhörung und die Verdachtsmomente sorgfältig dokumentieren, um im Kündigungsschutzprozess darlegen zu können, dass die Voraussetzungen einer Verdachtskündigung vorliegen (BAG, Urteil vom 31.03.2022 – 2 AZR 483/21). **Quellen und weitere Informationen:** - [Bundesarbeitsgericht – Entscheidungen](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidungen/) - [BAG, Urteil vom 31.03.2022 – 2 AZR 483/21](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-483-21/) - [BAG, Urteil vom 25.06.2020 – 2 AZR 442/19](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-442-19/) - [BAG, Urteil vom 29.04.2021 – 2 AZR 276/20](https://www.bundesarbeitsgericht.de/entscheidung/2-azr-276-20/) Diese Urteile verdeutlichen, dass die Anforderungen an eine Verdachtskündigung weiterhin hoch sind und insbesondere die ordnungsgemäße Anhörung des Arbeitnehmers von zentraler Bedeutung bleibt.

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