Welcher Monat ist auf der Arbeitsbescheinigung anzugeben, wenn die letzte vollständige Entgeltabrechnung vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses im Juli 2025 durchgeführt wurde?

Antwort

Die Frage bezieht sich auf das Ausfüllen einer Arbeitsbescheinigung, insbesondere auf das Feld: „Monat, für den die letzte vollständige Entgeltabrechnung (Rechnungslauf) vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses durchgeführt wurde“. **Erklärung:** Hier soll angegeben werden, für welchen Monat die letzte vollständige Lohn- bzw. Gehaltsabrechnung erstellt wurde, bevor das Arbeitsverhältnis endet. Das ist wichtig, weil die Abrechnung für den letzten Beschäftigungsmonat oft erst nach dem Austritt erfolgt oder nur anteilig ist. **Beispiel:** - Endet das Arbeitsverhältnis am 15.07.2025, wird für Juli meist nur eine anteilige Abrechnung erstellt. - Die letzte vollständige Abrechnung (für einen vollen Monat) war dann für Juni 2025. - In das Feld trägst du dann ein: **06.2025** **Zusammengefasst:** Du gibst den letzten Monat an, für den eine vollständige (also für den ganzen Monat) Entgeltabrechnung vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses gemacht wurde. Das ist in der Regel der Monat vor dem Austrittsmonat. Weitere Informationen findest du z.B. auf den Seiten der [Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/).

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