Wenn die Kündigung am 22.08.2014 erhalten wurde und die Kündigungsfrist 4 Monate beträgt, wäre der letzte Arbeitstag der 22.12.2014.
In Deutschland bist du verpflichtet, eine Arbeitsbescheinigung innerhalb von 3 Tagen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses auszustellen. Diese Frist gilt für Arbeitgeber, die die Bescheinigung für den Arbeitnehmer ausstellen müssen, insbesondere wenn dieser Arbeitslosengeld beantragen möchte. Es ist ratsam, die Bescheinigung so schnell wie möglich auszustellen, um dem Arbeitnehmer zu helfen, seine Ansprüche geltend zu machen.
Wenn die Kündigung am 22.08.2014 erhalten wurde und die Kündigungsfrist 4 Monate beträgt, wäre der letzte Arbeitstag der 22.12.2014.
Wenn du am 1. September 2024 kündigst und die Kündigungsfrist 4 Wochen beträgt, endet dein Arbeitsverhältnis am 29. September 2024.