Nach einer zweijährigen Elternzeit musst du grundsätzlich am Tag nach dem Ende der Elternzeit wieder zur Arbeit erscheinen. Das bedeutet: Wenn deine Elternzeit zum Beispiel am 15. Juli endet... [mehr]
In Österreich dürfen jugendliche Lehrlinge, also Personen unter 18 Jahren, gemäß dem Kinder- und Jugendlichen-Beschäftigungsgesetz (KJBG) grundsätzlich nicht vor 6 Uhr morgens arbeiten. Es gibt jedoch Ausnahmen für bestimmte Branchen, darunter auch das Bäckerhandwerk. Hier dürfen jugendliche Lehrlinge ab 5 Uhr morgens arbeiten, wenn dies für die Ausbildung notwendig ist. Für erwachsene Lehrlinge, also Personen ab 18 Jahren, gelten die allgemeinen Arbeitszeitregelungen des Arbeitszeitgesetzes (AZG), die in der Regel flexibler sind. Weitere Informationen findest du auf der Website des österreichischen Bundesministeriums für Arbeit: [Bundesministerium für Arbeit](https://www.bma.gv.at/).
Nach einer zweijährigen Elternzeit musst du grundsätzlich am Tag nach dem Ende der Elternzeit wieder zur Arbeit erscheinen. Das bedeutet: Wenn deine Elternzeit zum Beispiel am 15. Juli endet... [mehr]
Ja, in Österreich werden Wochenendtage (Samstag und Sonntag) bei einer Krankmeldung grundsätzlich mitgezählt. Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall richtet sich nach Kalendertagen, n... [mehr]