Gehört Wiedereingliederungsteilzeit ins Dienstzeugnis?

Antwort

Die Wiedereingliederungsteilzeit muss nicht zwingend im Dienstzeugnis erwähnt werden. Ein Dienstzeugnis soll grundsätzlich wahrheitsgemäß und wohlwollend formuliert sein und die wesentlichen Tätigkeiten und Leistungen des Arbeitnehmers beschreiben. Die Wiedereingliederungsteilzeit ist eine Maßnahme zur schrittweisen Rückkehr in den Arbeitsprozess nach einer längeren Krankheit und betrifft in erster Linie die Arbeitszeitgestaltung, nicht die Qualität der erbrachten Arbeit. Es ist jedoch möglich, dass die Wiedereingliederungsteilzeit im Dienstzeugnis erwähnt wird, wenn dies im Einvernehmen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschieht und beide Seiten dies für sinnvoll erachten.

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