Die Stufen im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) beziehen sich auf die Eingrupp und Vergütung von Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Deutschland. Der TVöD ist in verschiedene Entgeltgruppen unterteilt, die jeweils unterschiedliche Stufen enthalten. Die Stufen innerhalb einer Entgeltgruppe (z.B. Stufe 1 bis Stufe 6) repräsentieren die Erfahrungsjahre und die damit verbundene Vergütung. Beschäftigte steigen in der Regel mit zunehmender Berufserfahrung und nach bestimmten Zeiträumen in höhere Stufen auf. Dies bedeutet, dass die Vergütung mit der Zeit ansteigt, was eine Anerkennung der beruflichen Entwicklung und Erfahrung darstellt. Die genaue Eingruppierung und die Stufen können je nach spezifischem Arbeitsbereich und individuellen Qualifikationen variieren.