Eine Pflicht, die mit Ruf anfängt, im Arbeitsverhältnis?

Antwort

Eine Pflicht, die im Arbeitsverhältnis mit "Ruf" anfängt, ist die "Rufbereitschaft". Diese bezeichnet die Verpflichtung eines Arbeitnehmers, außerhalb der regulären Arbeitszeiten erreichbar zu sein und im Bedarfsfall kurzfristig zur Arbeit zu erscheinen. Rufbereitschaft ist häufig in Berufen zu finden, in denen eine schnelle Reaktion auf Notfälle oder dringende Aufgaben erforderlich ist, wie beispielsweise im Gesundheitswesen oder in der IT.

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