Wurde mir während der Probezeit nach zwei Monaten gekündigt. Muss ich beim Jobcenter die Frage nach dem Warum beantworten?

Antwort vom

Ja, beim Jobcenter musst du in der Regel die Frage nach dem Grund für deine Kündigung beantworten. Es ist wichtig, transparent über deine Situation zu sein, da dies Einfluss auf deinen Anspruch auf Arbeitslosengeld und mögliche Unterstützungsleistungen haben kann. Das Jobcenter möchte verstehen, warum du arbeitslos bist, um dir gegebenenfalls besser helfen zu können.

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