Die Anzahl der Aktien, die du von deinem Arbeitgeber besitzen musst, um unkündbar zu sein, hängt von den spezifischen Regelungen deines Unternehmens und den geltenden Gesetzen ab. In vielen... [mehr]
Bei einer fristlosen Kündigung ist es wichtig, sich umgehend beim Arbeitsamt (jetzt Agentur für Arbeit) zu melden. Du solltest dies innerhalb von drei Tagen nach Erhalt der Kündigung tun, um mögliche Nachteile bei der Arbeitslosengeldzahlung zu vermeiden. Es ist ratsam, alle relevanten Unterlagen, wie die Kündigung und gegebenenfalls einen Nachweis über die Gründe für die fristlose Kündigung, mitzubringen. So kann die Agentur für Arbeit deine Situation besser einschätzen und dir die notwendigen Informationen und Unterstützung bieten.
Die Anzahl der Aktien, die du von deinem Arbeitgeber besitzen musst, um unkündbar zu sein, hängt von den spezifischen Regelungen deines Unternehmens und den geltenden Gesetzen ab. In vielen... [mehr]
Der letzte Arbeitstag hängt von der Kündigungsfrist ab, die im Arbeitsvertrag oder im Tarifvertrag festgelegt ist. In Deutschland beträgt die gesetzliche Kündigungsfrist für A... [mehr]
Du musst den neuen Arbeitsvertrag dem AMS (Arbeitsmarktservice) in der Regel so schnell wie möglich melden, spätestens jedoch innerhalb von 3 Tagen nach Unterzeichnung des Vertrags. Es ist w... [mehr]