Bei der ersten Abstimmung zur Gleichstellung von Arbeitnehmern in Bezug auf die Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall äußerte das Parlament verschiedene Bedenken. Diese umfassten unter anderem: 1. **Kosten für Arbeitgeber**: Es gab Befürchtungen, dass die Verpflichtung zur Fortzahlung des Entgelts im Krankheitsfall die finanziellen Belastungen für Arbeitgeber, insbesondere für kleine und mittelständische Unternehmen, erheblich erhöhen könnte. 2. **Missbrauchspotenzial**: Einige Abgeordnete äußerten die Sorge, dass Arbeitnehmer die Regelung missbrauchen könnten, indem sie sich häufiger oder länger krankmelden, als es tatsächlich notwendig ist. 3. **Wettbewerbsfähigkeit**: Es wurde argumentiert, dass die zusätzlichen Kosten die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen beeinträchtigen könnten, insbesondere im internationalen Vergleich. 4. **Bürokratischer Aufwand**: Die Einführung und Verwaltung der Regelung könnte zu einem erhöhten bürokratischen Aufwand für Unternehmen führen. 5. **Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt**: Es gab Bedenken, dass die Regelung negative Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt haben könnte, beispielsweise durch eine Zurückhaltung bei Neueinstellungen oder durch eine Erhöhung der Arbeitslosigkeit. Diese Bedenken spiegelten die unterschiedlichen Interessen und Perspektiven der Abgeordneten wider, die sowohl die Bedürfnisse der Arbeitnehmer als auch die wirtschaftlichen Auswirkungen auf die Arbeitgeber berücksichtigen mussten.