Der Satz ist fast korrekt, aber stilistisch und grammatikalisch etwas holprig. Besser wäre: „Da ich aber noch nicht komplett wieder fit bin, werde ich heute früher gehen.“ Das... [mehr]
"Deine Arbeitszeit vom 11.07.2024 fehlt. Deine Krankmeldung ab dem 12.07.2024 werden wir abrufen."
Der Satz ist fast korrekt, aber stilistisch und grammatikalisch etwas holprig. Besser wäre: „Da ich aber noch nicht komplett wieder fit bin, werde ich heute früher gehen.“ Das... [mehr]
Ein solches Heft könntest du neutral und sachlich benennen, um den Inhalt klar zu kennzeichnen und mögliche rechtliche oder arbeitsrechtliche Probleme zu vermeiden. Geeignete Titel wäre... [mehr]
Die Dauer, wie lange man arbeitet, hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie dem Land, dem Arbeitsvertrag, dem Beruf und individuellen Vereinbarungen. In Deutschland beträgt die gesetzliche H... [mehr]
Gerne eine kurze Beschreibung der genannten Tätigkeiten: **Akten sortieren:** Du hast verschiedene Akten (z. B. Ordner, Dokumentensammlungen) nach einem bestimmten System (alphabetisch, chronolo... [mehr]
Ja, wenn du in einer Kita arbeitest und krank bist, musst du dich bei der Leitung der Kita krankmelden. Das ist wichtig, damit die Leitung den Personaleinsatz planen und gegebenenfalls Ersatz organisi... [mehr]
Die Forderung, wieder sechs Tage pro Woche von 5 Uhr früh bis 23 Uhr zu arbeiten, ist aus arbeitsrechtlicher, gesundheitlicher und gesellschaftlicher Sicht äußerst problematisch. Solch... [mehr]
Der Unterschied zwischen einer vertraglich geregelten und einer ungeregelten 4-Tage-Woche liegt in der rechtlichen Verbindlichkeit und der konkreten Ausgestaltung: **Vertraglich geregelte 4-Tage-Woch... [mehr]
Nach dem deutschen Arbeitszeitgesetz (§ 4 ArbZG) muss eine Pause von mindestens 30 Minuten spätestens nach 6 Stunden Arbeitszeit eingelegt werden. Konkret: - Bei einer Arbeitszeit von mehr... [mehr]
Der Unterschied zwischen VZ und VZÄ liegt in ihrer Bedeutung im Arbeits- und Personalwesen, insbesondere im Gesundheitswesen: - **VZ** steht für **Vollzeitstelle** oder **Vollzeitäquiv... [mehr]
Ein Monatsvertrag über 160 Stunden Arbeitszeit entspricht bei einer typischen Vier-Wochen-Berechnung: 160 Stunden ÷ 4 Wochen = **40 Stunden pro Woche** Das bedeutet, der Vertrag legt ein... [mehr]