Kann ich eine ATR erstellen, wenn die Ware nicht im freien Verkehr ist?

Antwort

Eine ATR (A.TR. Bescheinigung) kann in der Regel nur für Waren aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem Land, das ein Freihandelsabkommen mit der EU hat, ausgestellt werden, wenn diese Waren im freien Verkehr sind. Wenn die Ware nicht im freien Verkehr ist, bedeutet dies, dass sie sich möglicherweise in einem Zollverfahren befindet oder nicht die erforderlichen Zollformalitäten durchlaufen hat. In diesem Fall wäre es nicht möglich, eine ATR zu erstellen. Es ist ratsam, sich bei den zuständigen Zollbehörden oder einem Zollberater zu informieren, um die genauen Anforderungen und Möglichkeiten zu klären.

Kategorie: Zoll Tags: ATR Waren Freier Verkehr
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