Ist eine nachträgliche ATR für T1 ATB-Ware, die in die Türkei geht, möglich?

Antwort

Bei der T1 ATB (Transitverfahren) handelt es sich um Verfahren für den Transport von Waren innerhalb EU und in Drittländer. Wenn die Waren in die Türkei exportiert werden, ist in der Regel eine ATR (.TR. Bescheinigung erforderlich, um den zollrechtlichen Status der Waren zu bestätigen und um von Zollvergünstigungen zu profitieren. Eine nachträgliche Ausstellung einer ATR kann unter bestimmten Umständen möglich sein, jedoch hängt dies von den spezifischen Zollvorschriften und den Umständen des jeweiligen Falls ab. Es ist ratsam, sich direkt an die zuständige Zollbehörde oder einen Zollagenten zu wenden, um genaue Informationen und Unterstützung zu erhalten.

Kategorie: Zoll Tags: T1 ATR Türkei
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