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Wissenschaftliche Artbezeichnungen, auch binomiale Nomenklatur genannt, folgen bestimmten Regeln, die von der Internationalen Kommission für Zoologische Nomenklatur (ICZN) und der Internationalen Vereinigung für Botanische und Mykologische Nomenklatur (IAPT) festgelegt werden. Hier sind einige grundlegende Regeln: 1. **Zweiteiliger Name**: Der wissenschaftliche Name einer Art besteht aus zwei Teilen: dem Gattungsnamen (Genus) und dem spezifischen Artnamen (Spezies). Zum Beispiel: *Homo sapiens*. 2. **Kursivschrift**: Beide Teile des Namens werden kursiv geschrieben, um sie von normalem Text zu unterscheiden. 3. **Groß- und Kleinschreibung**: Der Gattungsname wird großgeschrieben, der spezifische Artname klein. Zum Beispiel: *Canis lupus*. 4. **Latein oder Latinisiert**: Die Namen sind in Latein oder latinisiert, unabhängig von der Herkunft der Wörter. 5. **Autorenangabe**: Oft wird der Name des Wissenschaftlers, der die Art zuerst beschrieben hat, nach dem Artnamen in normaler Schrift und manchmal mit dem Jahr der Beschreibung angegeben. Zum Beispiel: *Panthera leo* (Linnaeus, 1758). 6. **Prioritätsregel**: Der älteste gültig veröffentlichte Name hat Vorrang, wenn es mehrere Namen für dieselbe Art gibt. 7. **Typusexemplar**: Jede Art muss ein Typusexemplar haben, das als Referenz dient. Diese Regeln helfen, eine einheitliche und eindeutige Benennung von Arten weltweit zu gewährleisten. Weitere Details und spezifische Regeln können in den jeweiligen Codes der ICZN und IAPT nachgelesen werden: - [ICZN Code](https://www.iczn.org/the-code/the-international-code-of-zoological-nomenclature/the-code-online/) - [IAPT Code](https://www.iapt-taxon.org/nomen/main.php)
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