In der Schweiz ist die Genehmigung von Tierversuchen Sache der kantonalen Behörden. Jeder Kanton hat eine Tierversuchskommission, die Anträge auf Tierversuche prüft und Empfehlungen abgibt. Die endgültige Genehmigung erteilt dann die zuständige kantonale Behörde, in der Regel das Veterinäramt. Weitere Informationen findest du auf der Website des Bundesamts für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV): [BLV Tierversuche](https://www.blv.admin.ch/blv/de/home/tiere/tierschutz/tierversuche.html).