Soll der ausgefüllte oder leere Fragebogen in den Anhang einer Zulassungsarbeit?

Antwort

In der Regel solltest du in deiner Zulassungsarbeit den **leeren Fragebogen** (also die Version, die die Teilnehmenden erhalten haben) in den Anhang aufnehmen. So können Leserinnen und Leser nachvollziehen, welche Fragen gestellt wurden. Der ausgefüllte Fragebogen (mit individuellen Antworten) gehört aus Datenschutzgründen und zur Wahrung der Anonymität der Teilnehmenden **nicht** in den Anhang. Falls du zusätzlich zeigen möchtest, wie die Daten ausgewertet wurden, kannst du eine anonymisierte Übersicht der Antworten oder eine Kodiermatrix beifügen – aber niemals personenbezogene oder identifizierbare Daten. Im Zweifel empfiehlt es sich, die Vorgaben deiner Prüfungsordnung oder die Hinweise deiner Betreuungsperson zu beachten.

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