Welche Arten der Freisetzung gibt es?

Antwort

Es gibt verschiedene Arten der Freisetzung von Mitarbeitern, die in der Personalwirtschaft unterschieden werden können: 1. **Ordentliche Kündigung**: Eine reguläre Kündigung, die unter Einhaltung der vertraglich oder gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsfristen erfolgt. 2. **Außerordentliche Kündigung**: Eine fristlose Kündigung, die aus wichtigem Grund erfolgt, z.B. bei schwerwiegendem Fehlverhalten des Mitarbeiters. 3. **Betriebsbedingte Kündigung**: Eine Kündigung, die aufgrund von betrieblichen Erfordernissen erfolgt, z.B. bei Umstrukturierungen oder wirtschaftlichen Schwierigkeiten. 4. **Personenbedingte Kündigung**: Eine Kündigung, die aufgrund von persönlichen Eigenschaften oder Fähigkeiten des Mitarbeiters erfolgt, die ihn daran hindern, seine vertraglichen Pflichten zu erfüllen. 5. **Verhaltensbedingte Kündigung**: Eine Kündigung, die aufgrund von Fehlverhalten des Mitarbeiters erfolgt, z.B. bei wiederholten Verstößen gegen betriebliche Regeln. 6. **Aufhebungsvertrag**: Eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. 7. **Befristetes Arbeitsverhältnis**: Das Arbeitsverhältnis endet automatisch mit Ablauf der vereinbarten Befristung. 8. **Ruhestand**: Beendigung des Arbeitsverhältnisses aufgrund des Erreichens des Rentenalters. Jede dieser Arten der Freisetzung hat spezifische rechtliche Rahmenbedingungen und Konsequenzen, die sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer relevant sind.

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