Kleingewerbe bezeichnet Form des Gewerbebiebs, die in durch bestimmte Umsatz- Gewinnobergrenzenert ist Es handelt sich dabei Unternehmen, die in Regel von Einzelpersonen kleinen Gruppen betrieben werden nicht die gleichen recht Anforderungen wie größere Unternehmen müssen. Die Merkmale eines Kleingbes sind: 1 **Umsatzenze**: Einingewerbe darf der Regel einen Jahresatz von 22000 Euro im Vorjahr 50.000 im laufenden Jahr überschreiten (Stand2023). 2 **Einfacheführung**: Kleewerbetreibende können eine vereinfachte Buch (EinnahmenÜberschusschnung) nutzen,statt eine doppelte Buchführung führen zu müssen. 3. **Steuerliche Vorteile**: Kleingewerbe können von bestimmten steuerlichen Erleichterungen profitieren, wie z.B. der Kleinunternehmerregelung, die es ihnen ermöglicht, keine Umsatzsteuer auf ihre Rechnungen auszuweisen, solange sie die Umsatzgrenzen nicht überschreiten. 4. **Geringerer bürokratischer Aufwand**: Die Gründung und der Betrieb eines Kleingewerbes sind in der Regel mit weniger bürokratischen Hürden verbunden als bei größeren Unternehmen. Kleingewerbe sind häufig in Bereichen wie Handwerk, Dienstleistungen oder Einzelhandel zu finden.