Der Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) könnte aus mehreren Gründen als potenziell nicht WTO-konform angesehen werden: 1. **Diskriminierung**: Die WTO-Regeln, insbesondere das GATT (Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen), verbieten diskriminierende Maßnahmen zwischen inländischen und ausländischen Produkten. Wenn der CBAM bestimmte Länder oder Produkte bevorzugt, könnte dies als Verstoß gegen die WTO-Regeln gewertet werden. 2. **Handelsbeschränkungen**: Der CBAM könnte als Handelsbeschränkung interpretiert werden, da er zusätzliche Kosten für importierte Waren einführt, die nicht für inländische Produkte gelten. Dies könnte als nicht zulässige Handelsbarriere angesehen werden. 3. **Umweltrechtfertigung**: Während Umweltschutzmaßnahmen unter bestimmten Umständen WTO-konform sein können, muss nachgewiesen werden, dass der CBAM notwendig und verhältnismäßig ist, um Umweltziele zu erreichen, ohne übermäßige Handelsbeschränkungen zu schaffen. 4. **Transparenz und Vorhersehbarkeit**: WTO-Mitglieder sind verpflichtet, transparente Handelspraktiken zu fördern. Wenn der CBAM nicht klar und vorhersehbar ist, könnte dies gegen die WTO-Vorgaben verstoßen. 5. **Entwicklungsländer**: Der CBAM könnte auch als problematisch angesehen werden, wenn er negative Auswirkungen auf Entwicklungsländer hat, die möglicherweise nicht die gleichen Kapazitäten zur Reduzierung von Emissionen haben. Dies könnte gegen die Prinzipien der WTO verstoßen, die eine faire Behandlung aller Mitglieder fördern. Die rechtlichen und politischen Debatten über die WTO-Konformität des CBAM sind komplex und entwickeln sich weiter, da verschiedene Länder und Interessengruppen unterschiedliche Perspektiven auf die Auswirkungen und die Rechtmäßigkeit des Mechanismus haben.