Die Grundausrichtungen der Rechnungslegung nach IFRS (International Financial Reporting Standards) undGB (Handelsgesetzbuch) unterscheiden sich in mehreren wesentlichen Punkten: 1. **Zielsetzung:** - **IFRS:** Die IFRS sind international ausgerichtet und zielen darauf ab, den Investoren und anderen Kapitalmarktteilnehmern entscheidungsnützliche Informationen zu liefern. Der Fokus liegt auf der Bereitstellung eines fairen und transparenten Bildes der finanziellen Lage und der Leistung eines Unternehmens. - **HGB:** Das HGB ist primär auf den Gläubigerschutz ausgerichtet. Es legt Wert auf Vorsicht und den Schutz der Gläubiger durch konservative Bilanzierung und Bewertung. 2. **Grundprinzipien:** - **IFRS:** Prinzipienbasiert, mit einem starken Fokus auf die wirtschaftliche Substanz von Transaktionen und Ereignissen. Es wird Wert auf die Darstellung der tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse gelegt. - **HGB:** Regelbasiert, mit detaillierten Vorschriften und einem starken Fokus auf formale Anforderungen und rechtliche Rahmenbedingungen. 3. **Bewertung:** - **IFRS:** Häufige Anwendung des Fair-Value-Prinzips, bei dem Vermögenswerte und Schulden zu ihrem aktuellen Marktwert bewertet werden. - **HGB:** Vorsichtsprinzip, das oft zu einer konservativeren Bewertung führt. Vermögenswerte werden in der Regel zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bewertet, abzüglich Abschreibungen. 4. **Ergebnisermittlung:** - **IFRS:** Betonung auf die periodengerechte Erfolgsermittlung und die Abbildung der wirtschaftlichen Realität. - **HGB:** Betonung auf den Gläubigerschutz und die Sicherstellung einer vorsichtigen und konservativen Gewinnermittlung. 5. **Anwendungsbereich:** - **IFRS:** International anerkannt und von vielen börsennotierten Unternehmen weltweit angewendet. - **HGB:** Nationales Recht in Deutschland, das für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen gilt, wobei börsennotierte Unternehmen zusätzlich IFRS anwenden müssen. Diese Unterschiede spiegeln die unterschiedlichen Zielsetzungen und regulatorischen Umfelder wider, in denen die beiden Rechnungslegungssysteme entwickelt wurden.