Kriterien zur Zuordnung von Unternehmen zur IHK und HWK

Antwort

Die Zuordnung von Unternehmen zur Industrie- und Handelskammer (IHK) oder zur Handwerkskammer (HWK) erfolgt in Deutschland nach verschiedenen Kriterien, die sich hauptsächlich auf die Art der Tätigkeit und die Rechtsform des Unternehmens beziehen. 1. **Art der Tätigkeit**: Unternehmen, die überwiegend industrielle oder handelsbezogene Tätigkeiten ausüben, werden in der Regel der IHK zugeordnet. Dazu gehören beispielsweise Handelsunternehmen, Industrieunternehmen und Dienstleister. Handwerksbetriebe, die handwerkliche Dienstleistungen oder Produkte anbieten, fallen hingegen unter die HWK. 2. **Rechtsform**: Die Rechtsform des Unternehmens kann ebenfalls eine Rolle spielen. Kleinere handwerkliche Betriebe, die als Einzelunternehmen oder in Form von Personengesellschaften geführt werden, sind oft HWK-Mitglieder. Größere Unternehmen oder solche mit einer anderen Rechtsform, wie GmbH oder AG, können je nach Tätigkeit der IHK zugeordnet werden. 3. **Handwerksordnung**: Die HWK ist an die Handwerksordnung gebunden, die bestimmte Berufe als zulassungspflichtig definiert. Unternehmen, die in diesen Berufen tätig sind, müssen sich bei der HWK anmelden. 4. **Regionale Zuständigkeit**: Die Zuordnung erfolgt auch nach regionalen Gesichtspunkten. Jedes Unternehmen ist der Kammer zuständig, in deren Bezirk es seinen Sitz hat. Diese Kriterien sorgen dafür, dass Unternehmen die für sie relevanten Dienstleistungen und Unterstützungen der jeweiligen Kammer erhalten können.

Kategorie: Wirtschaft Tags: IHK HWK Zuordnung
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