Die Frist zur Kontrolle eingehender Warenlieferungen und zur Rüge von Mängeln richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des Handelsgesetzbuches (HGB) in Deutschland. Nach § 377 HGB gilt für Kaufleute die sogenannte Untersuchungs- und Rügepflicht. Demnach muss der Käufer die Ware unverzüglich nach der Ablieferung durch den Verkäufer untersuchen und, wenn sich ein Mangel zeigt, diesen unverzüglich rügen. "Unverzüglich" bedeutet dabei ohne schuldhaftes Zögern, was in der Regel innerhalb von wenigen Tagen, oft innerhalb von 3 bis 7 Tagen, interpretiert wird. Versteckte Mängel, die bei der ersten Untersuchung nicht erkennbar waren, müssen unverzüglich nach ihrer Entdeckung gerügt werden. Weitere Informationen findest du im Handelsgesetzbuch (HGB): [§ 377 HGB](https://www.gesetze-im-internet.de/hgb/__377.html).