Der Fixkostenzuschuss I und der Fixkostenzuschuss 800.000 haben unterschiedliche Rechtsgrundlagen, weil sie in verschiedenen Phasen der COVID-19-Pandemie entwickelt wurden und unterschiedliche Zielsetzungen sowie Anwendungsbereiche haben. 1. **Fixkostenzuschuss I**: Dieser wurde als eine der ersten Maßnahmen zur Unterstützung von Unternehmen eingeführt, die durch die Pandemie erhebliche Umsatzeinbußen erlitten haben. Die Rechtsgrundlage für den Fixkostenzuschuss I basiert auf den ersten Hilfspaketen und Verordnungen, die von der Regierung erlassen wurden, um schnell und unbürokratisch Hilfe zu leisten. 2. **Fixkostenzuschuss 800.000**: Dieser wurde später eingeführt und basiert auf einer anderen rechtlichen Grundlage, die speziell auf die geänderten Bedingungen und Anforderungen der fortschreitenden Pandemie abgestimmt ist. Der Name "800.000" bezieht sich auf die maximale Fördersumme, die Unternehmen erhalten können. Diese Maßnahme wurde möglicherweise auch an neue EU-Beihilferegelungen angepasst, die im Laufe der Pandemie aktualisiert wurden. Die unterschiedlichen Rechtsgrundlagen spiegeln die sich verändernden wirtschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen wider, die während der Pandemie berücksichtigt werden mussten. Weitere Informationen zu den spezifischen Rechtsgrundlagen und den jeweiligen Verordnungen können auf den offiziellen Webseiten der zuständigen Behörden gefunden werden.